Mitglieder-Jahresbeiträge ab 01.01.2012:
Die Mitgliedsbeiträge und ggf. Aufnahmegebühren werden bei Fälligkeit mittels Lastschrift eingezogen.
Die Abbuchung für das lfd. Jahr erfolgt im 1. Quartal des Jahres bzw. bei Eintritt in den Verein.

  • Diese Beiträge werden auch nicht anteilig erstattet,
    wenn ein Mitglied vorzeitig aus dem Verein - gleich aus welchem Grund - ausscheidet.
  • Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  • Die Mitgliedschaft endet bei Austritt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres (das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr), wenn das Mitglied sie bis zum 15. November des laufenden Jahres schriftlich kündigt.



    Aktive Mitgliedschaft
B1 Jugendliche bis 21 Jahre
Jugendliche werden am Ende des Jahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr erreicht haben, automatisch ab dem nächsten Jahr in die Gruppe "Erwachsene ab 21 Jahre" umgestuft.)

€ 30,00
B3 Erwachsene ab 21 Jahre
("lfd. Jahr minus Geburtsjahr > 21" ist ein Erwachsener,
alle anderen aktiven Mitglieder sind im Sinne des RVT Jugendliche)
€ 60,00
 

Passive, fördernde Mitgliedschaft

BP Passive, fördernde Mitgliedschaft
Nur für Personen, die nicht die RVT- und/oder Lindenhof-Einrichtungen nutzen. Ohne Stimmrecht in der RVT-MV.
€ 60,00

Aufnahmegebühr

A1 Jugendliche bis 21 Jahre

€ 0,00
A3 Erwachsene ab 21 Jahre
("lfd. Jahr minus Geburtsjahr > 21" ist ein Erwachsener,
alle anderen aktiven Mitglieder sind im Sinne des RVT Jugendliche)

€ 0,00
 
AP Passive, fördernde Mitgliedschaft
Nur für Personen, die nicht die RVT- und/oder Lindenhof-Einrichtungen nutzen. Ohne Stimmrecht in der RVT-MV.
€ 0,00
 


22. Februar 2011 gez. Hans-Reinhard. Pieper
gez. Julius Busch