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Mitglieder-Jahresbeiträge ab 01.01.2009:
Die Mitgliedsbeiträge und ggf. Aufnahmegebühren werden
bei Fälligkeit mittels Lastschrift eingezogen. Die Abbuchung
für das lfd. Jahr erfolgt im 1. Quartal des Jahres bzw. bei
Eintritt in den Verein.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Die Mitgliedschaft endet bei Austritt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres
(das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr), wenn das Mitglied
sie bis zum 15. November des laufenden Jahres schriftlich kündigt.
Aktive Mitgliedschaft
| B1 |
Jugendliche bis 18 Jahre
Jugendliche werden am Ende des Jahres, in dem sie ihr 18. Lebensjahr
erreicht haben, automatisch ab dem nächsten Jahr in die
Gruppe "Erwachsene ab 18 Jahre" umgestuft.)
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€ 25,00
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| B2 |
Sind Eltern mit mehreren
Jugendlichen als Mitglieder im RVT oder beantragen diese
Mitgliedschaft, so wird nur ein Jugendlicher als zahlendes Mitglied,
alle weiteren Jugendlichen werden ohne Beitrag,
bis zum Alter von 18 Jahren aufgenommen.
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| B3 |
Erwachsene ab 18 Jahre
("lfd. Jahr minus Geburtsjahr > 18" ist ein Erwachsener,
alle anderen Mitglieder sind im Sinne des RVT Jugendliche)
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€ 50,00
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Passive und fördernde Mitgliedschaft
| BP |
Passive und fördernde
Mitgliedschaft
Passive und fördernde Mitglieder.
Nur für Personen, die nicht die RVT- und/oder Lindenhof-Einrichtungen
nutzen.
Ohne Stimmrecht in der RVT-MV.
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€ 36,00
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Aufnahmegebühr
| A1 |
Jugendliche bis 18 Jahre
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€ 0,00
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| A2 |
Sind Eltern mit mehreren
Jugendlichen als Mitglieder im RVT oder
beantragen diese Mitgliedschaft, so wird nur ein Jugendlicher
als
gebührenpflichtiges Mitglied, alle weiteren Jugendlichen
werden
ohne Gebühr aufgenommen.
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| A3 |
Erwachsene ab 18 Jahre
("lfd. Jahr minus Geburtsjahr > 18" ist ein Erwachsener,
alle anderen Mitglieder sind im Sinne des RVT Jugendliche)
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€ 0,00
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| AP |
Passive und fördernde
Mitgliedschaft
Passive und fördernde Mitglieder.
Nur für Personen, die nicht die RVT- und/oder
Lindenhof-Einrichtungen nutzen.
Ohne Stimmrecht in der RVT-MV.
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€ 0,00
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| 22. April 2008 |
gez. Hans-Reinhard.
Pieper |
gez. Julius Busch
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