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Mitglieder-Jahresbeiträge ab 01.01.2012:
Die Mitgliedsbeiträge und ggf. Aufnahmegebühren werden
bei Fälligkeit mittels Lastschrift eingezogen.
Die Abbuchung für das lfd. Jahr erfolgt im 1. Quartal des Jahres
bzw. bei Eintritt in den Verein.
- Diese Beiträge werden auch nicht anteilig erstattet,
wenn ein Mitglied vorzeitig aus dem Verein - gleich aus welchem
Grund - ausscheidet.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder
Tod.
- Die Mitgliedschaft endet bei Austritt mit dem Ablauf des
Geschäftsjahres (das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr),
wenn das Mitglied sie bis zum 15. November des laufenden Jahres
schriftlich kündigt.
Aktive Mitgliedschaft
| B1 |
Jugendliche bis 21 Jahre
Jugendliche werden am Ende des Jahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr
erreicht haben, automatisch ab dem nächsten Jahr in die
Gruppe "Erwachsene ab 21 Jahre" umgestuft.)
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€ 30,00
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| B3 |
Erwachsene ab 21 Jahre
("lfd. Jahr minus Geburtsjahr > 21" ist ein Erwachsener,
alle anderen aktiven Mitglieder sind im Sinne des RVT Jugendliche)
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€ 60,00
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Passive, fördernde Mitgliedschaft
| BP |
Passive, fördernde
Mitgliedschaft
Nur für Personen, die nicht die RVT- und/oder Lindenhof-Einrichtungen
nutzen. Ohne Stimmrecht in der RVT-MV.
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€ 60,00
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Aufnahmegebühr
| A1 |
Jugendliche bis 21 Jahre
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€ 0,00
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| A3 |
Erwachsene ab 21 Jahre
("lfd. Jahr minus Geburtsjahr > 21" ist ein Erwachsener,
alle anderen aktiven Mitglieder sind im Sinne des RVT Jugendliche)
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€ 0,00
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| AP |
Passive, fördernde
Mitgliedschaft
Nur für Personen, die nicht die RVT- und/oder Lindenhof-Einrichtungen
nutzen. Ohne Stimmrecht in der RVT-MV. |
€ 0,00
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| 22. Februar 2011 |
gez. Hans-Reinhard.
Pieper |
gez. Julius Busch
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